Das Spektrum des Familienrechts erschöpft sich nicht in der Regelung von Unterhalts- und Scheidungsfragen. Immer häufiger treten Rechtsfragen aus dem Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht in den Vordergrund. Auf die Beurteilung gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen haben wir uns spezialisiert. Schwerpunkte sind dabei vielschichtige Zugewinn­ausgleichs­problematiken und differenzierte Unterhalts­auseinander­setzungen.

Zugewinn

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens kommt es auch zu umfassenden Vermögensauseinander­setzungen. Die wirtschafts- und steuerrechtliche Spezialisierung ermöglicht es Unternehmensbewertungen, Bilanzanalysen und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Vermeidung einer Kapitalvernichtung im Rahmen der Erfüllung von Zugewinnausgleichsansprüchen zu erstellen.

Die genaue Kenntnis bilanzieller Gestaltungen eröffnet außerdem die Möglichkeit, berechtige Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsansprüche zu ermitteln, auch wenn sie zunächst nicht offensichtlich sind.

Unterhalt

Grundlage einer Unterhaltsberechnung ist nicht ausschließlich eine vorgelegte Lohnbescheinigung. Selbst der Einkommenssteuerbescheid ist nicht vollständig aussagekräftig. Dies gilt insbesondere für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei ist auch die Ermittlung des tatsächlichen Unterhaltsanspruchs Teil des Aufgabenbereichs. Dabei hilft uns unsere 30-jährige Erfahrung im Familienrecht.

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