Fachliche Qualität durch jahrzehntelange Spezialisierung und Fortbildung ist eine Voraussetzung für eine optimale Beratung im Arbeitsrecht. Dabei haben wir uns bewusst dafür entschieden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vertreten. Somit kennen wir die Stärken und Schwächen des Gegners. Wir wollen das optimale Ergebnis für unsere Mandanten erreichen. Die rechtliche Betrachtung des Sachverhalts ist dabei genauso wichtig, wie die konsequente Verfolgung der individuellen Ziele des Mandanten. Gerade letztere können sich im Laufe eines Verfahrens grundlegend ändern.

Vertretung von Arbeitgebern

Die Vertretung von Arbeitgebern erfolgt in der Regel schon in einem sehr frühen Stadium. Die Beratung ist hier wesentlicher Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit. Dabei kann die Beratung Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts betreffen. Beim individuellen Arbeitsrecht ist zu prüfen, ob die Maßnahme im Einklang mit dem Arbeitsvertrag, Gesetzen und der Rechtsprechung steht. Das kollektive Arbeitsrecht hat meist die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Fokus.

Vertretung von Arbeitnehmern

Bei der Vertretung von Arbeitnehmern ist sorgfältig zu prüfen, ob wir direkt gegenüber dem Arbeitgeber auftreten oder zunächst im Hintergrund den Konflikt begleiten.

Bei Kündigungen gibt es diese Überlegung nicht, da das Gesetz eine dreiwöchige Klagefrist vorsieht. Für den Arbeitnehmer ist es wichtig zu verstehen, dass sich seine Interessenlage im Laufe eines Prozesses signifikant ändern kann. Die Erfahrungen aus zwei Jahrzehnten Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts führen zu erfolgreichen Entscheidungen.

Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern

Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer. Sie genießen daher nicht den allgemeinen Arbeitnehmerschutz. Dennoch gibt es einige Parallelen. Zudem sind spezielle Kenntnisse im Aktien- und GmbH-Recht und dem hier angrenzenden Gesellschaftsrecht für eine optimale Beratung erforderlich.

Vertretung von leitenden Angestellten

Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer. Für sie gelten aber Besonderheiten gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern, da sie aufgrund ihrer Stellung Arbeitgeberaufgaben wahrnehmen und somit häufig im Lager des Arbeitgebers stehen. Im Konfliktfall mit dem Arbeitgeber sind die eigenen Interessen – nämlich die eines Arbeitnehmers – zu vertreten. Daher sind elementare Kenntnisse des Arbeitsrechts von Bedeutung, um die Besonderheiten bei den leitenden Angestellten berücksichtigen zu können.

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Ansprechpartner

Christian Vogt